Erbschaft & Immobilien
- Christina Marconetti
- 22. Nov. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Großartige Chance oder unüberwindbare Herausforderung?

Haben wir einen Menschen in unserem Umfeld verloren, der eine oder gar mehrere Immobilien hinterlässt, ist dies für viele Menschen eine bedeutende Erfahrung, die mit Emotionen, rechtlichen Fragen und finanziellen Entscheidungen einhergeht. Neben der persönlichen Verbindung zur Immobilie stellen sich oft auch praktische Fragen: Was passiert mit dem geerbten Haus oder der Wohnung? Soll sie behalten, vermietet oder verkauft werden? Dieser Blog klärt auf, welche Aspekte beim Erben einer Immobilie zu beachten sind.
Auch wenn der Schock um den Verlust des Menschen schwer wiegt, fordert das Erben einer Immobilie eine objektive Betrachtung. Denn mit der Immobilie können auch Schulden, beispielsweise aus Hypotheken, vererbt werden. Eine gründliche Bestandsaufnahme der finanziellen Situation ist daher entscheidend. Die Erben sollten zunächst prüfen, ob sie das Erbe überhaupt annehmen möchten, dafür haben Sie in der Regel bis zu 6 Wochen Zeit.
Wichtige Schritte zur Prüfung sind also Einsicht in das Grundbuch zu nehmen, bestehen Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden. Lassen Sie den aktuellen Marktwert von einem Profi schätzen und berücksichtigen Sie in jedem Fall die Unterhalts- und eventuellen Renovierungskosten. Bei der finanziellen Beurteilung, darf auch die Erbschaftssteuer nicht vergessen werden. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad, dem Immobilienwert und den geltenden Freibeträgen ab. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 € steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 € und Enkelkinder bis zu 200.000 €. Gut zu wissen ist dabei, wenn Erben die Immobilie selbst mindestens zehn Jahre als Hauptwohnsitz nutzen, kann die Erbschaftsteuer für Ehepartner und Kinder entfallen.
Nimmt man das Erbe an, stellt sich die große Frage, was man mit der geerbten Immobilie macht. Bei der Entscheidung stehen den Erben mehrere Optionen offen. Viele Erben entscheiden sich, die Immobilie selbst zu bewohnen. Dies kann eine gute Option sein, wenn die persönlichen Bedingungen dafür sprechen und keine hohen laufenden Kosten anfallen. Die Immobilie kann auch als Kapitalanlage genutzt und vermietet werden. Hierbei sollten Erben die lokalen Mietpreise, Renovierungsbedarf und steuerliche Aspekte prüfen. Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt oder vermietet werden soll. Dafür ist es wichtig, den Marktwert durch einen Gutachter oder Makler ermitteln zu lassen. Gehört die Immobilie einer Erbengemeinschaft kann dies komplexer werden. Mögliche Lösungen sind die Auszahlung eines Erben, die gemeinsame Verwaltung oder der Verkauf mit anschließender Aufteilung des Erlöses.

Sind alle Möglichkeiten abgewogen, gilt es rechtliche und organisatorische Fragen zu klären. So muss ein Erbschein als Nachweis, dass der Erbe berechtigt ist, die Immobilie zu übernehmen oder zu verwalten beantragt werden. Die damit einhergehende Eigentumsübertragung an die Erben muss notariell beurkundet werden. Zu beachten ist, dass beim Ableben des letzten eingetragenen Eigentümers sämtliche im Grundbuch eingetragenen Personen einen Erbschein benötigen. Auch, wenn der Tod des bereits vor verstorbenen Eigentümers weit zurückliegt. Neben den juristisch notwendigen Schritten, spielt auch die Unterhaltungspflicht der Immobilie eine zentrale Rolle. Denn auch bei einem Leerstand sind laufende Kosten nicht zu vernachlässigen und erfordern ein finanzielles Polster.
Allem voraus jedoch dürfen die emotionalen Aspekte nicht unterschätzt werden. Das Erben einer Immobilie ist oft mit Erinnerungen und großen emotionalen Bindungen verbunden. Gerade bei Erbengemeinschaften kann es zu Konflikten kommen, wenn unterschiedliche Vorstellungen zur Nutzung oder zum Verkauf bestehen. Eine offene Kommunikation und eventuell die Unterstützung durch einen Mediator können helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.
Letztlich kann das Erben einer Immobilie Chancen bieten, aber auch Herausforderungen bergen. Eine gründliche Planung und rechtzeitige Beratung durch Experten, wie z.B. Steuerberater, Anwalt oder Makler, können helfen, finanzielle und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Mit der richtigen Herangehensweise kann aus dem geerbten Haus oder der Wohnung eine wertvolle Bereicherung für das eigene Leben werden. Sei es durch ein neues zu Hause oder die gewonnenen Erfahrungen durch den Erbprozess.
Christina Marconetti
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